Heirat anmelden

Anmeldung Eheschließung (PDF)
Heirat - Beitrittserklärung
Vollmacht zur Vorlage beim Standesamt (PDF)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer/­Ihrem Partnerin/­Partner beziehungsweise Verlobte/­Verlobter gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Hierzu verwenden Sie bitte das bei Ihrem Standesamt erhältliche Formular.
  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Eine Eheschließung können anmelden:

    • volljährige Personen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Die vorzulegenden Unterlagen sind einzelfallabhängig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem zuständigen Wohnsitz-Standesamt. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Die Gebühren sind einzelfallabhängig und können variieren.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    2. Farben umkehren

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