Erschließungsbeitrag zahlen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.

  • Verfahrensablauf

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Der Beitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

  • Zuständige Stelle

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Zuständig ist die Verbandsgemeinde.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist. 

  • Welche Gebühren fallen an?

    Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.

  • Bearbeitungsdauer

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Der Erschließungsbeitrag wird nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erhoben.

  • Anträge / Formulare

    • Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
  • Kurztext

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Die von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge werden nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.


An wen muss ich mich wenden?

Die für die Erschließung zuständige Gemeinde erhebt den Erschließungsbeitrag.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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