Erschließungsbeitrag zahlen
Leistungsbeschreibung
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Festsetzungsfrist einen Erschließungsbeitrag auf der Grundlage der tatsächlich entstandenen Kosten.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenDer Beitrag ist grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenZuständig ist die Verbandsgemeinde.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür – im Regelfall – die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Welche Gebühren fallen an?
Der Erschließungsbeitragsbescheid ergeht gebührenfrei.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenDer Erschließungsbeitrag wird nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erhoben.
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Kurztext
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenDie von den Gemeinden erhobenen Erschließungsbeiträge werden nach dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht auf der Grundlage tatsächlich entstandener Kosten erhoben.