Geburt anzeigen
Leistungsbeschreibung
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen. .
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenSie erwarten ein Kind und planen die Entbindung in der Hunsrück Klinik kreuznacher diakonie in Simmern/Hunsrück?
Um eine möglichst reibungslose und rasche Bearbeitung zu ermöglichen, wird Ihnen seitens der Hunsrück Klinik ein sog. Patientenservice angeboten:
Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente bereits bei der Aufnahme zur Entbindung im Krankenhaus ein.
Dort erhalten Sie einen Fragebogen (Download auch hier möglich), welchen Sie komplett ausgefüllt und unterschrieben Ihren o. g. Unterlagen/Dokumenten beifügen.
Diese Unterlagen gehen dem Standesamt durch einen Botendienst zu und werden Ihnen nach erfolgter Beurkundung zusammen mit den bestellten Geburtsurkunden für Ihr Kind an Ihre angegebene Wohnanschrift gesendet.
Gerne dürfen Sie sich beim Standesamt oder in der Hunsrück Klinik nach dem genauen Ablauf erkundigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenDie benötigten Unterlagen sind einzelfallabhängig. Konkrete Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternfragebogen der VG Simmern-Rheinböllen oder erfragen diese direkt beim Standesamt
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Anträge / Formulare