Ausdruck aus dem Geburtenregister

Urkunden aus dem Geburtenregister (PDF)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.

    Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Alle weiteren Informationen zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Stelle sowie den Gebühren entnehmen Sie bitte der Rubrik "Geburtsurkunde beantragen".

  • Zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

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