Ausdruck aus dem Geburtenregister
Leistungsbeschreibung
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann im behördlichen Kontext statt dieser vorgelegt werden.
Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption, Veränderungen zur Vaterschaft zu dem Kind oder Namensänderungen.
Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch in der Regel auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden müsste.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenAlle weiteren Informationen zum Verfahrensablauf, zur zuständigen Stelle sowie den Gebühren entnehmen Sie bitte der Rubrik "Geburtsurkunde beantragen".
Zuständige Stelle
Standesamt des Geburtsortes
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare