Hausgeburt anzeigen
Standesamt - Erklärung zum Geburtsnamen (PDF)
Standesamt Vornamenserklärung (PDF)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, ist jeder sorgeberechtigte Elternteil des Kindes verpflichtet, die Geburt anzuzeigen.
Falls Sie als sorgeberechtigte Eltern an der Anzeige gehindert sind, ist jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen Kenntnis hat.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenWeitere Informationen können Sie der Seite Geburt anzeigen entnehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare