Sterbefall im Ausland beurkunden
Leistungsbeschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenEntsprechend können Sie die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenAuskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt, diese sind einzelfallabhängig.
Regelmäßig werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
- Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
- Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.