Sterbefall auf deutschem Seeschiff beurkunden

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Verstirbt eine Person während einer Reise auf einem Seeschiff, das die deutsche Bundesflagge führt, beurkundet das Standesamt I in Berlin den Tod.

    Dazu verfasst die Schiffsführerin oder der Schiffsführer ein Protokoll, das sie oder er an das Standesamt I in Berlin sendet.

    Sie müssen den Tod bei der Schiffsführerin oder dem Schiffsführer melden, wenn Sie bei dem Sterbefall anwesend waren oder ihn bemerkt haben.

    Die Beurkundung im deutschen Sterberegister erfolgt in jedem Fall, auch wenn die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

    Im Standesamt I erhalten Sie als Familienmitglied oder als Person mit einem berechtigten Interesse auch die Sterbeurkunde der verstorbenen Person.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Sterbefall im Ausland beurkunden.

  • Zuständige Stelle

    • Zuständig für den Antrag ist das Standesamt, in dessen Bereich die verstorbene Person ihren (letzten) Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hatte.
    • Hatte die verstorbene Person keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich Sie als antragstellende Person Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Trifft keine der vorgenannten Alternativen zu, können Sie den Antrag beim Standesamt I in Berlin stellen.
  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall hat sich auf einem deutschen Seeschiff während einer Reise ereignet.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Zu den Angaben, die in den Sterbeeintrag aufzunehmen sind, müssen Sie die erforderlichen Urkunden oder sonstigen Dokumente, über die Sie verfügen, vorlegen. 

    Diese sind jedoch einzelfallabhängig und beim zuständigen Standesamt vorab zu erfragen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Gebühr: 64,00 - 127,00€

    Vorkasse: Ja


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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