Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

  • Leistungsbeschreibung

    Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

    Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

  • Zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

  • Voraussetzungen

    Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
    • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
    • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Hundehaltung Meldung von Halterdaten
    • Bei Besitz eines Kampfhundes ist bei Umzug oder Halterwechsel Behörde zu informieren
    • zuständig: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
  • Typisierung

    4

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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