Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Sterbefalls bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

  • Verfahrensablauf

    Die Bescheinigung über die Anzeige und Zurückstellung der Beurkundung können Sie mündlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

    • Stellen Sie den Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt ggf. die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt übersendet Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.

  • Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des von Ihnen angezeigten Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Daten oder Nachweise zurückgestellt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Fristen. 

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer kann variieren. 

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    - Anweisung durch das Gericht

  • Kurztext

    • Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung
    • Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Daten oder Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalls und Ausstellung der Sterbeurkunde noch fehlen
    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung mündlich oder schriftlich möglich
    • zuständige Behörde: Standesamt, gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige gemacht haben.
  • Typisierung

    3
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Sterbefall ereignet hat.

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