Trinkwassergebühr

  • Leistungsbeschreibung

    Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen. Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Die Leistungserbringung bei der Trinkwasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

    An den Kosten für den Neuanschluss werden Sie als Abnehmer einmalig beteiligt.rsorgung der Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise der Abnehmer muss kostendeckend erfolgen. Vom jeweiligen Wasserversorger wird deshalb für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie beim jeweiligen Wasserversorger erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage entsprechende Hinweise veröffentlicht.

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zum Thema Trinkwasser finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

  • Kurztext

    • Trinkwassergebühr Festsetzung
    • Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt über die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen.
    • Vom jeweiligen Wasserversorger wird für die direkte Lieferung von Trinkwasser ein Entgelt erhoben, dass sich je nach Kalkulationsbasis in ein Grundentgelt und ein Entgelt pro verbrauchten Kubikmeter aufteilt oder nur als ein Mengenentgelt darstellt.
    • zuständig: Gemeinde- oder Stadtverwaltung
  • Typisierung

    4

An wen muss ich mich wenden?

Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt Ihnen die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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    2. Farben umkehren

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