Wesentliche Änderungen bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie als staatsangehörige Person eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder als staatsangehörige Person eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum eine gewerbliche Tätigkeit im Sprengstoffrecht, zu deren Ausübung Sie in einem dieser Staaten rechtmäßig niedergelassen sind, in Deutschland ausüben möchten, haben Sie diese Absicht vorher der für die Anerkennung der Berufsqualifikation zuständigen Stelle anzuzeigen.

    Zudem sind Sie als Dienstleistende verpflichtet, wesentliche Änderungen von sich aus gegenüber der zuständigen Behörde anzuzeigen und durch Unterlagen nachzuweisen.

    Eine wesentliche Änderung ist z. B. das Nichtbestehen einer nach ausländischem Recht notwendigen Wiederholungsprüfung oder eine zwischenzeitlich ergangene ausländische Untersagung der Gewerbeausübung.

    Eine Mitteilungspflicht gegenüber der zuständigen Behörde besteht auch bei einem Wechsel der Mitarbeitenden, die über die entsprechenden Qualifikationen verfügen müssen.

    Die Anzeigepflicht richtet sich ausschließlich an natürliche Personen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie zeigen die Änderungen bei der zuständigen Stelle an.
    • Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob alle Voraussetzungen für die Anzeige über die Änderung der Erbringung Ihrer gewerblichen Tätigkeit erfüllt sind.
    • Die Tätigkeit darf, sofern keine Nachprüfung erforderlich ist, sofort nach der Änderungsanzeige fortgeführt werden.
    • Ihnen wird eine Empfangsbestätigung durch die zuständige Stelle erteilt, aus der hervorgeht, ob ggf. eine Nachprüfung der Berufsqualifikation erfolgt. Bei notwendiger Nachprüfung erhalten Sie innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Unterlagen eine Information über das Ergebnis der Nachprüfung.
    • Bei etwaigen Verzögerungen unterrichtet Sie die zuständige Stelle über die Gründe der Verzögerung und über einen Zeitplan für die Entscheidung.
  • Voraussetzungen

    • Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Staates: Die antragstellende Person ist staatsangehörige Person eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftraum (EWR).
    • Rechtmäßige Niederlassung im EU-/EWR Herkunftsstaat: Die antragstellende Person ist zur Ausübung des Gewerbes in Ihrem EU-/EWR-Herkunftsstaat rechtmäßig niedergelas-sen und wird in Deutschland ohne Niederlassung grenzüberschreitend tätig.
    • Selbstständige gewerbliche Tätigkeit oder Tätigkeit als Arbeitnehmende im Sprengstoffrecht
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Einer der nachfolgenden Nachweise, bei dem die Änderung eingetreten ist:

    • Nachweis der EU/EWR Staatsangehörigkeit (z. B. durch Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung im Herkunftsstaat
    • Nachweis, dass die Ausübung der beabsichtigten Tätigkeit nicht untersagt wurde
    • Nachweis, dass keine Vorstrafen vorliegen
    • Fachkundenachweis nach § 9 SprengG (Sprengstoffgesetz)
    • Nachweis eines Versicherungsschutzes oder kollektiven Schutzes in Bezug auf die Berufshaftpflicht, sofern ein solches Erfordernis auch für die betreffende Tätigkeit von Inländern (in Deutschland) gefordert wird
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Höhe der Kosten richten sich nach dem zuständigem Landerecht.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige der Änderungen hat unmittelbar nach Eintritt der Veränderungen zu erfolgen.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung ergeht spätestens drei Monate nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern keine Fristhemmnisse durch notwendigen Nachprüfungen im Herkunftsstaat entstehen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

  • Kurztext

    • Anzeige der Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in reglementierten Berufen Bestätigung im Sprengstoffrecht
    • Die vorübergehende grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen im Sprengstoffrecht ist anzeigepflichtig
    • zuständige Stelle: richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    3
  • Status Bibliothekseintrag

    5

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    command
    +

    Kleiner

    command

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.

  • Kontrastmodus

    Drücken Sie die folgende Tastenkombination, um den Kontrast zu verringern bzw. zu vergrößern:

    Vergrößern

    control
    option
    command
    .

    Verringern

    control
    option
    command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    control
    option
    command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    option
    command
    8

    Ansicht vergrößern

    option
    command
    =

    Ansicht verkleinern

    option
    command
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern