Schaden an Gemeindestraßen und Ortsstraßen, begleitenden Gehwegen und Radwegen oder an Feldwegen und Waldwegen melden

  • Leistungsbeschreibung

    Beschädigte Straßen und Wege können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben. Schadstellen sind zum Beispiel Frostaufbrüche, Schlaglöcher, größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung, offene Fugen und Risse sowie eine mangelnde Fahrbahnentwässerung auf der Fahrbahn. Mit einer Meldung tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit bei.

    Für den Schaden an einer Ortsstraße und Gemeindestraße, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen oder auf Feldwegen und Waldwegen ist die jeweilige Gemeinde verantwortlich. Nach Ihrer Meldung prüft die zuständige Stelle, ob und wann eine Sicherung der Gefahrenstelle und eine Instandsetzung möglich ist.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    • Bürgerinnen und Bürger können Schäden an Gemeindestraßen oder Ortsstraßen, dazugehörigen Gehwegen und Radwegen sowie an Feldwegen und Waldwegen melden
    • Schadstellen sind
      • Frostaufbrüche,
      • Schlaglöcher,
      • größere Unebenheiten in Längs- und Querrichtung,
      •  offene Fugen und Risse,
      • mangelnde Fahrbahnentwässerung
    • verantwortliche Gemeinde prüft Gefahrensicherung und Reparatur
  • Urheber

    Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
  • Typisierung

    2/3
  • Status Bibliothekseintrag

    6

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    2. Farben umkehren

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