Änderung Zulassungsbescheinigung Teil II bei Umzug innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises in die VG Simmern-Rheinböllen
Leistungsbeschreibung
Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks des Kreises Rhein-Hunsrück besteht bei der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen die Möglichkeit neben der Änderung des Wohnsitzes auch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Gebühr zur Änderung des Fahrzeugscheines bei Umzug innerhalb des Kreises kostet derzeit 10,80 €.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten