Energiesparrichtlinien
Leistungsbeschreibung
Sie möchten zur Energieeinsparung und zum Klimawandel etwas beitragen und gleichzeitig Ihr Portemonnaie schonen?
Die Anschaffung von Photovoltaikanlagen, Balkonkraftwerken, Wohnhausdämmung, Austausch von Fenstern und Haustür, Wärmepumpen, E-Bikes bis hin zur energieeffizienten Waschmaschine, Backofen und viele weitere Maßnahmen werden bis zu einem bestimmten Betrag je Haushalt in verschiedenen Ortsgemeinden gefördert.Weiterführende Informationen zur Richtlinie und dem Antrag der Ortsgemeinden erhalten Sie auf den jeweiligen Seiten:
Verfahrensablauf
Sie füllen Ihren Förderantrag aus und geben diesen mit allen dazugehörigen Unterlagen bei Ihrem Ortsbürgermeister/ Ihrer Ortsbürgermeisterin ab.
Der Ortsbürgermeister/ Die Ortsbürgermeisterin prüft den Antrag und reicht diesen bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur weiteren Prüfung ein.
Wir weisen daraufhin das kein Rechtsanspruch auf Gewährung von Fördermitteln besteht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Förderantrag
Rechnungskopie
Zahlungsnachweis (Kopie Quittung oder Bankauszug)
Nachweis über den durchgeführten Energie-Check (falls erforderlich)
Nachweis über Energielabel / Effizienzklasse (falls erforderlich)
Nachweis über ordnungsgemäße Ausführung durch eine Fachfirma, einen Architekten oder sonstigen Sachverständigen (falls erforderlich)