Anmeldung Kita-Platz

Unter Berücksichtigung der DSGVO werden im Voranmeldewesen der kommunalen Kindertagesstätten alle anmelderelevanten Angaben abgefragt, die uns ermöglichen, bei beschränkter Platzkapazität bedarfsgerecht entscheiden zu können.

Alle Voranmeldungen, die wir unterjährig erhalten, werden umgehend durch die Verwaltung in Rücksprache mit den Kindertagesstätten-Leitungen bearbeitet.

Ansonsten gilt für Sie der nachfolgend dargestellte Prozess:

Wenn Sie sich für einen Betreuungsplatz anmelden möchten, bitten wir Sie, das nachstehende Formular zu beachten. Dieses können Sie elektronisch bearbeiten, abspeichern und per Mail an kita-anmeldung@sim-rhb.de senden.

Voranmeldung Betreuungsplatz

Hinweise

Da hier eine automatische Antwort den Erhalt Ihrer Voranmeldung bestätigt, bitten wir Sie, die Voranmeldung nur an die o. a. E-Mail-Adresse zu versenden. Eine Übermittlung über den Postweg ist ebenfalls möglich.

Bei der Platzvergabe orientieren wir uns an den „Empfehlungen zur Vergabe von Betreuungsangeboten in Kindertagesstätten“ des Kreisjugendamtes Rhein-Hunsrück-Kreis. Alle Informationen, die uns bei der Entscheidung helfen könnten, bitten wir Sie unter „Anmerkung der Eltern“ anzugeben.

Masernimpfpflicht

Bitte beachten Sie, dass Ihr Kind für den Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung (hierzu gehören auch Kindertagesstätten) einen vollständigen Masernimpfschutz vorweisen muss. Dieser muss bereits am ersten Tag der Eingewöhnung vorhanden sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Masernschutzgesetz

Elternbeitrag

Für Kinder, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden gemäß § 26 (2) KitaG Elternbeiträge erhoben. Die Höhe des Betrags wird durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rhein-Hunsrück-Kreis  festgesetzt. Aktuell belaufen sich diese auf:

Ein-Kind-Familie     255,00 €
Zwei-Kind-Familie  170,00 €
Drei-Kind-Familie     85,00 €
Vier-Kind-Familie       0,00 €

Bitte beachten Sie, dass es hierbei um einen Monatsbeitrag handelt, der auch während der Eingewöhnungszeit oder nur unregelmäßigem Besuch der Kita fällig wird.

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