Schiedsamt
„Schlichten statt richten“ - ist das Motto des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.
Unter diesem Motto arbeite ich als Schiedsmann der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Mein Ziel ist es, mit den Beteiligten aus vermeintlich festgefahrenen Konfliktsituationen herauszufinden und in Gemeinsamkeit nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen.
Dabei ist es selbstverständlich, dass ich bei der Konfliktbeseitigung allparteilich tätig werde. Das ist Grundlage und Voraussetzung für die Kompetenzwahrnehmung und Akzeptanz von Seiten der Klienten.
Die Allparteilichkeit schafft außerdem eine Atmosphäre, in der Meinungen frei geäußert werden können und die Neutralität gegenüber den Konfliktparteien gewahrt bleibt. Die Neutralität gilt nicht nur gegenüber den Parteien, sondern auch gegenüber den Problemen und Ideen.
Die außergerichtliche Streitschlichtung, oft sind es nachbarschaftliche Streitigkeiten und andere strafrechtlich relevante Zuständigkeiten, sind mir besonders wichtig.
In gemeinsamen direkten Gesprächen mit den zerstrittenen Parteien nach tragfähigen, kompromissorientierten Lösungen zu suchen, ist Aufgabe des Schiedsamtes.
Sokrates formulierte einmal wie folgt:
Wo es kein Gespräch mehr gibt, beginnt die Gewalt!
Ein offenes, einvernehmliches und einen Konflikt abwendendes Gespräch mit dem Ziel der Versöhnung ist durch nichts zu ersetzen!
Gewalt, Konflikte und Eskalation von Streitigkeiten gilt es möglichst rasch zu vermeiden bevor sich Gerichte kostenintensiv und oftmals langwierig mit den Streitfällen befassen.
Mit geringem finanziellem Aufwand und in kurzer Zeit gelingt es in vielen Fällen, die Beziehung zwischen den Parteien wieder auf eine neue Grundlage zu stellen um damit nachhaltig Rechtsfrieden zu schaffen.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheit und werden hierzu durch die Gerichte verpflichtet!
Als Schiedsmann obliegen mir die nachstehend genannten Zuständigkeiten im Bereich des Strafrechts:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses sowie
- Rauschtaten (§ 323 a StGB) bezüglich der vorgenannten Delikte
Bei diesen Bereichen müssen Sie zunächst einen Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternehmen.
Weiterhin sind Schiedspersonen auch für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechts und die stetig wachsenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig.
Gerne bin ich für Sie da!
Weitere Informationen:
Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
BDS - Landesvereinigung Rheinland-Pfalz
Landesschlichtungsgesetz
