Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Poller Fußgängerzone

Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone

Am 01.03.2020 wird die installierte Polleranlage in der Oberstraße/Ecke Aulergasse in Betrieb genommen.

Weiterhin wird es hinsichtlich der Berechtigungen zum Befahren der Fußgängerzone Simmern ab diesem Zeitpunkt Änderungen geben.

In Folge dieser Regelung werden die Be- und Entladezeiten auf 6 Uhr - 11 Uhr festgesetzt und es wird dann nur noch einem festgelegten Personenkreis möglich sein, den Poller mit Hilfe eines Handsenders zu bedienen und somit die Fußgängerzone zu befahren.

Grundsätzlich sind folgende Personen berechtigt:

• Anwohner mit einem nachgewiesenen Stellplatz

• Anwohner mit gemeldeten Fahrzeugen ohne nachgewiesenen Stellplatz

• Anwohner ohne Kfz mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen a.G

• Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen a.G

• Angehörige von Anwohnern mit Stellplatz in Härtefällen (z.B. Pflege, Schwerbehindertenausweis ab 80% oder a.G)

• Inhaber von einem nachgewiesenen Stellplatz (z.B. Gewerbe, Anwohner)

• Behindertenschultransport

• Pfarrer

• Rettungsdienste

• Apothekenfahrzeug

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, eine befristete Erlaubnis von der Straßenverkehrsbehörde zu erhalten, z.B. für Handwerker, Umzüge, usw.

Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung ist je nach Berechtigung unterschiedlich und kann bei der Straßenverkehrsbehörde im Rathaus erfragt werden.

Zusätzlich wird ein Pfandbetrag in Höhe von 30,00 € fällig, der bei Rückgabe der Handsender zurückgezahlt wird.

Der Antrag auf die Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone kann ebenfalls bei der Straßenverkehrsbehörde (Zimmer 134) gestellt werden.

Die Gültigkeit der derzeitigen Ausnahmegenehmigungen erlischt somit zum 29.02.2020.

Ansprechpartner

Name, Vorname Telefon Zimmer
Müller, Alexander +49 6761 837-151 Rathaus SIM, 134

strassenverkehr@sim-rhb.de

Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen als Straßenverkehrsbehörde

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