Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen 2021

Antragsberechtigt sind:
gemeinnützige Vereine mit Sitz in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, die organisierte Mitglieder unter 18 Jahren oder nachweisbar qualifizierte Übungs-/Jugendleiter haben
Abgabefrist:
die Abgabefrist endet am 01.07.2021
Vorzulegende Unterlagen:
ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular, sowie Kopie der letzten Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt