Bauleitpläne
Rechtskräftige Bauleitpläne
Rechtskräftige Bauleitpläne können Sie im Geoportal Rhein-Hunsrück-Kreis einsehen.
Bauleitpläne im Verfahren
Stadt Rheinböllen
Offenlage und Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 27.03. bis 28.04.2023
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Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Bekanntmachung der Offenlage
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Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Planurkunde mit Satzungstext
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Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Begründung
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Ortsgemeinde Mengerschied
Offenlage und Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße" in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 06.04.2023
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Titel
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Bekanntmachung Offenlage
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Planurkunde
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Begründung, Umweltbericht, FB Naturschutz
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Textliche Festsetzungen
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Planzeichnung Biotop- und Nutzungstypen Bestand
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Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2022
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Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sind bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gehört. In gewissem Umfang gilt dies auch für Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB.
Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind bzw. im Falle der Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, können Sie die Unterlagen auch auf dieser Internetseite einsehen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner.
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer |
Cross, Birgit | +49 6761 837-247 | Rathaus SIM, 301 |
Dreher, Margit | +49 6761 837-192 | Rathaus SIM, 309 |
Pütz, Christina | +49 6761 837-187 | Rathaus SIM, 303 |
Schmitt, Dirk | +49 6761 837-185 | Rathaus SIM, 303 |