Bauleitpläne

Rechtskräftige Bauleitpläne

Rechtskräftige Bauleitpläne können Sie im Geoportal Rhein-Hunsrück-Kreis einsehen.

Bauleitpläne im Verfahren

Stadt Rheinböllen

Offenlage und Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 i.V.m. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung der Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 27.03. bis 28.04.2023

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Titel Download
Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Bekanntmachung der Offenlage Download (PDF | 0,93 MB)
Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Planurkunde mit Satzungstext Download (PDF | 0,29 MB)
Ergänzungssatzung "Am Müllergraben" der Stadt Rheinböllen - Begründung Download (PDF | 1,61 MB)

Ortsgemeinde Mengerschied

Offenlage und Beteiligung der Behörden/sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Bahnhofstraße" in der Zeit vom 06.03. bis einschließlich 06.04.2023

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Titel Download
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Bekanntmachung Offenlage Download (PDF | 1,68 MB)
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Planurkunde Download (PDF | 2,11 MB)
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Begründung, Umweltbericht, FB Naturschutz Download (PDF | 1,40 MB)
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Textliche Festsetzungen Download (PDF | 0,26 MB)
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Planzeichnung Biotop- und Nutzungstypen Bestand Download (PDF | 0,12 MB)
Bebauungsplan "Bahnhofstraße" der OG Mengerschied - Auszug aus der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 12.12.2022 Download (PDF | 1,31 MB)


 

 



  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Neubaugebiet  (© P!elmedia)

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sind bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gehört. In gewissem Umfang gilt dies auch für Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB.

Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind bzw. im Falle der Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, können Sie die Unterlagen auch auf dieser Internetseite einsehen.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an folgende(n) Ansprechpartner. 

Ansprechpartner

Name, Vorname Telefon Zimmer
Cross, Birgit +49 6761 837-247 Rathaus SIM, 301
Dreher, Margit +49 6761 837-192 Rathaus SIM, 309
Pütz, Christina +49 6761 837-187 Rathaus SIM, 303
Schmitt, Dirk +49 6761 837-185 Rathaus SIM, 303