Eine Bauleitplanung mit Markierungen zu den einzelnen Flächen

Bauleitpläne


Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.

Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sind bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gehört. In gewissem Umfang gilt dies auch für Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB.

Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind bzw. im Falle der Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, können Sie die Unterlagen auf dieser Internetseite einsehen.

Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen. 


Rechtskräftige Bauleitpläne

Rechtskräftige Bauleitpläne können Sie im Geoportal Rhein-Hunsrück-Kreis einsehen. 


Bauleitpläne im Verfahren

Layout 4


Layout 4

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.