Bauleitpläne
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).
Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen sind bestimmte Verfahrensschritte einzuhalten, zu denen auch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gehört. In gewissem Umfang gilt dies auch für Ergänzungssatzungen nach § 34 Abs. 4 BauGB.
Sofern Sie auf eine laufende Planung durch Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde aufmerksam geworden sind bzw. im Falle der Träger öffentlicher Belange ein entsprechendes Anschreiben erhalten haben, können Sie die Unterlagen auf dieser Internetseite einsehen.
Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen.
Rechtskräftige Bauleitpläne
Rechtskräftige Bauleitpläne können Sie im Geoportal Rhein-Hunsrück-Kreis einsehen.
Bauleitpläne im Verfahren

Ortsgemeinde Tiefenbach – Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Zimmerei Michel
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Zimmerei Michel" der Ortsgemeinde Tiefenbach in der Zeit vom 26.01. bis einschließlich 27.02.2026.

Ortsgemeinde Holzbach
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Höhenhof" der Ortsgemeinde Holzbach in der Zeit vom 09.02. bis einschließlich 09.03.2026.
