Mitteilungsblatt
Im Mitteilungsblatt "Heimat aktuell" finden Sie aktuellen Nachrichten der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen, der Städte Simmern und Rheinböllen und der 42 zugehörigen Ortsgemeinden sowie von Vereinen, Parteien und anderen Institutionen.
Mitteilungsblatt der VG Simmern-Rheinböllen, Ausgabe Simmern*
Mitteilungsblatt der VG Simmern-Rheinböllen, Ausgabe Rheinböllen*
*Der Unterschied der o. a. Ausgaben Simmern und Rheinböllen liegt im Anzeigenteil des Linus-Wittich-Verlages (hinterer Teil). Der amtliche Teil sowie die Nachrichten der Vereine, etc. bis zur Rubrik "Sonstiges" sind in beiden Ausgaben gleich.
Kostenpflichtige Klein-, Familien- und Werbeanzeigen
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LINUS WITTICH Medien KG
Rheinstraße 41
56203 Höhr-Grenzhausen
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Veröffentlichung von Pressetexten der Kindertagesstätten und Schulen, der Vereine und Verbände sowie den politischen Parteien und Wählergruppen
Die Veröffentlichung von Pressetexten erfolgt direkt über das CMS-System des Linus-Wittich Verlags. Hierfür ist eine vorherige Registrierung notwendig. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung 1 - 2 Werktage in Anspruch nehmen kann.
Anleitung zur Registrierung im Content Management System des Linus-Wittich-Verlages
Redaktion
Alle übrigen Beiträge sind direkt an die redaktionelle Ansprechpartnerin der Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Anke Gumm, heimataktuell@sim-rhb.de, zu senden.
Hinweise zu Veröffentlichungen
Unter dem Abschnitt Hauptthemen sowie der Nachrichten aus Vereinen und Verbänden soll Vereinen, soziale Einrichtungen und Gruppen, die durch ihre zahlreichen Angebote im Bereich Sport, Kultur und Freizeitgestaltung die Möglichkeit eingeräumt werden, Veranstaltungen auf den ersten Seiten im Anzeigenformat sowie weitere Nachrichten in unserem "Mitteilungsblatt" zu veröffentlichen.
Dieser Service unserer Verwaltung kann nur funktionieren, wenn sich alle Manuskripteinsender*Innen an bestimmte Regeln halten.Redaktionsschluss
Der Redaktionsschluss für den amtlichen und nichtamtlichen Teil des Mitteilungsblattes ist regelmäßig montags, 09:00 Uhr. Bis dahin müssen Beiträge, die für die Veröffentlichung am darauf folgenden Freitag bestimmt sind, der Redaktion vorliegen.
Redaktionsschlussvorverlegungen werden langfristig vorher im Mitteilungsblatt und auf der Website bekannt gegeben. Generell können Sie davon ausgehen, dass eine Redaktionsschlussvorverlegung immer erforderlich wird, wenn in der Veröffentlichungswoche ein Feiertag liegt.Anforderungen
Die Höchstzeichenzahl für einen Text beträgt 1.500 Zeichen. Die Veröffentlichung eines Fotos (Mindestgröße: 1024 x 768 Pixel) ist zusätzlich möglich.
Wir bitten um Verständnis, dass die Texte aus dem Gemeindeleben (von Vereinen, Kindergärten, Schulen, Senioren-/Familienbeauftragten, Kirchen, etc.) grundsätzlich auf Ankündigungen und Nachberichte von Veranstaltungen und Sitzungen sowie auf kurze Sachinformationen dienende Hinweise beschränkt bleiben sollen.
Für Vereine und Verbände sind dies im Wesentlichen kurze Mitteilungen von Hauptversammlungen (Bekanntgabe der Namen der Vorstände und wer für was geehrt wurde), kurze sportliche Berichte über Vereinsmeisterschaften und andere Aktivitäten mit Foto (keine Spielberichte), Texte für Vorankündigungen von Jahreshauptversammlungen mit Tagesordnung u. ä. Nur so ist gewährleistet, dass alle gewünschten Veröffentlichungen unter Einhaltung der uns nur beschränkt zur Verfügung stehenden Seitenkapazität erfolgen können.Texte, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, werden wir entweder kürzen oder zur Kürzung an den Absender/die Absenderin zurück schicken.
Die Redaktion wägt viele verschiedene Einzelgesichtspunkte bei der Zusammenstellung des Mitteilungsblattes ab. Die Kürzung, Verschiebung oder der Ausschluss einer Veröffentlichung bleiben ihr daher vorbehalten. Die Einsender erhalten keine Nachricht über redaktionelle Änderungen.
Titelseite
Titelseiten können Sie vorab (halbes Jahr vorher) bei unserer Sachbearbeiterin reservieren.
Wichtige rechtliche Hinweise zur Veröffentlichung von Fotos
In unserem Mitteilungsblatt werden von Ihnen eingereichte Texte und Fotos veröffentlicht. Mit dem Erhalt der Dateien gehen wir davon aus, dass diese in unseren Print- und Onlinepublikationen veröffentlicht werden sollen. Für den Inhalt übernehmen wir keine Gewähr. Wir setzen voraus, dass alle Rechte Dritter (Urheber-, Persönlichkeits- und Nutzungsrechte) vom Einsender vorab geklärt wurden.
Bei Einsendungen von Bildern muss zudem ein Einverständnis der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung vorliegen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Bitte stellen Sie sicher, dass bei Abbildungen mit Kindern und Jugendlichen die entsprechenden Einwilligungen vorliegen.
Formate Titelseite und Anzeigen
Halbe Titelseiten sind als PDF-Anhang in der Größe 18 cm breit x 9 cm hoch zu senden. ¼-seitige Anzeigen (Veranstaltungshinweise) sind als PDF-Anhang in der Größe 9 cm breit x 13 cm hoch zu senden.
