An-, Ummeldungen (Wohnsitz)
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters bei An- und/oder Ummeldungen in eine neue Mietwohnung
- bei Um- und Anmeldungen innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises können die Fahrzeugscheine auf die neue Anschrift angepasst werden. Bitte bringen Sie diese zur Um- und/oder Anmeldung mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Die Änderung des Fahrzeugscheines kostest jeweils 10,80 €.
Rechtsgrundlage
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
|
Rathaus Simmern |
Rathaus Rheinböllen |
Montag |
08:30 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - 16:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch |
08:30 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:30 - 18:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr 14.00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12.00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:30 - 12:00 Uhr |