Holzstempel mit der Aufschrift "Fördermittel" auf mehreren Euro-Banknoten

Fördermittel


Sie haben gute Ideen und Konzepte für Ihr Unternehmen, sind aber noch auf der Suche nach passenden Fördermöglichkeiten und Bezuschussungen für die Umsetzung Ihres Vorhabens? Welche Art der Förderung zu Ihnen passt, ist von einer Vielzahl an Faktoren abhängig.

 Mithilfe unseres Informationsflyers möchten wir Ihnen einen Überblick im „Fördermittel-Dschungel“ für rheinland-pfälzische Unternehmen bieten und Informationen über die wichtigsten Fördermittelgeber und Beratungsstellen sowie relevante Begrifflichkeiten bereitstellen.

  Fördermittelratgeber 

Wir stehen Ihnen als persönlicher Ansprechpartner zur Seite und vermitteln Ihnen die wichtigsten Kontakte.


Begrifflichkeiten

Egal ob kurz-, mittel- oder langfristiger Finanzierungsbedarf, ob Existenzgründung, Expansion, Innovation oder Weiterbildung – Land, Bund und die Europäische Union halten eine Vielzahl an Förderprogrammen für Ihre unternehmerischen Aktivitäten bereit. Je nach Förderprogramm und Fördergegenstand erfolgt die Gewährung von Fördermitteln für Unternehmen in unterschiedlichster Form.

 In der Regel werden Fördermittel in Form von Zuschüssen, Förderdarlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen gewährt. Während Zuschüsse anteilige, nicht rückzahlbare Zuwendungen ohne Gegenleistung darstellen, bieten Förderdarlehen mithilfe von günstigen, festen Zinssätzen und oftmals längeren tilgungsfreien Zeiträumen attraktive Konditionen für langfristige Finanzierungen. Bürgschaften kommen zum Tragen, wenn der Kreditnehmer nicht über ausreichende Sicherheiten verfügt und die Bürgschaftsbank sich verpflichtet, für die Erfüllung seiner Verbindlichkeit einzustehen.

 Die meisten Fördermittel sind häufig an sogenannte KMU-Kriterien gebunden. Um KMU (kleine und mittlere Unternehmen) zu definieren, wird in der Regel auf die Mitarbeiterzahl, den Umsatz und die Bilanzsumme Bezug genommen. Zwar existieren zahlreiche unterschiedliche Mittelstandsdefinitionen, gängig bzw. bedeutend für den Zugang zu Finanz- und EU-Fördermitteln ist die Definition der Europäischen Kommission. Hierbei dürfen eine Mitarbeiterzahl von 249 sowie ein Jahresumsatz von 50 Mio. € bzw. eine Jahresbilanzsumme von 43 Mio. € nicht überschritten werden.

 Im Rahmen des Wettbewerbsrecht der Europäischen Union bedürfen staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Die sogenannte „De-minimis-Regelung“ lässt jedoch Ausnahmen zu, die aufgrund einer geringen Förderhöhe keine Verfälschung des Wettbewerbs herbeiführen und somit nicht dem Anmeldeverfahren der EU-Kommission unterliegen.  Solche De-minimis-Beihilfen können beispielsweise in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden. Jedoch darf die maximale Höhe der Beihilfen einzelner Unternehmen aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen innerhalb des laufenden sowie der letzten zwei Kalenderjahre 200.000 € nicht überschreiten. Förderbanken sind dazu verpflichtet, Fördermittelnehmern eine sog. De-minimis-Bescheinigung auszustellen und den genauen Beihilfewert anzugeben.

 

Förderdatenbank des Bundes

 Betrieben wird die Förderdatenbank des Bundes von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi). Die Plattform bietet einen umfassenden und aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Mithilfe der Suchfunktion erhalten Sie selektierte, auf Ihr Vorhaben bzw. Ihre Region angepasste Förderprogrammvorschläge und Angaben zu den jeweiligen Förderorganisationen.

www.foerderdatenbank.de

 

Beratungsstellen und Fördermittelgeber

Wichtige Anlaufstellen und Fördermittelgeber:


Weitere Beratungsstellen:


Örtliche Banken und Sparkassen

 Die Hausbanken und örtlichen Kreditinstitute sind in der Regel die erste Anlauf-stelle für die Finanzierung Ihrer Projekte. Viele Förder- und Finanzierungsprogramme setzen sogar die vorherige Einschaltung Ihrer Hausbank voraus und verfolgen damit das sogenannte „Hausbankprinzip“. Die jeweilige Bank leitet Ihren Antrag schließlich an die entsprechende Stelle weiter.


Fördermittelsprechtage

 In regelmäßigen Abständen bietet die ISB (Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz) Beratersprechtage für Existenzgründer*innen und Unternehmen mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz an, die die Finanzierung ihrer Vorhaben durch die Einbindung öffentlicher Mittel optimieren wollen.  Im Rahmen des Finanzierungssprechtages erhalten sie vertiefende Informationen über die Einbindung möglicher öffentlicher Mittel in ihre Investitionen jeglicher Art (z.B. Gründungsvorhaben, Betriebsübernahmen, Wachstumsinvestitionen etc.). In unserer Verbandsgemeinde finden beispielsweise ISB-Beratungstage in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Simmern statt.


Weitere Informationen zur Anmeldung und Terminübersicht der ISB
  +49 6131 6172-1333
  beratung@isb.rlp.de
(ISB): https://isb.rlp.de/aktuelles/termine.html
(IHK): https://www.ihk.de/koblenz/


Bei den zuvor aufgeführten Förderprogrammen und Fördermittelgebern handelt es sich um eine Auswahl. Das Angebot an Förderprogrammen ist tatsächlich deutlich größer und Förderkonditionen werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben wird daher keine Gewähr übernommen.

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