Wir nehmen dies zum Anlass, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das Füttern von Enten, Schwänen und anderen Wasservögeln auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen untersagt ist. Zuwiderhandlungen stellen nach der Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.
Aus folgenden Gründen ist das Füttern untersagt:
- Gesundheit der Tiere: Brot und andere menschliche Nahrungsmittel sind für Wasservögel ungesund. Sie enthalten zu viel Salz und kann für die Vögel tödlich enden.
- Kippen der Gewässer: Nicht gefressenes Brot sinkt zu Boden, kann zu übermäßigem Algenwachstum führen und den gesamten Fisch- und Pflanzenbestand im Gewässer gefährden.
- Anlocken von Schädlingen: Die Futterreste sind eine direkte Einladung für Ratten und andere Schädlinge. Dies kann zu einer unkontrollierten Vermehrung von Ungeziefer führen.
- Verlust des natürlichen Verhaltens: Wasservögel finden in unseren heimischen Gewässern das ganze Jahr ausreichend natürliche Nahrung. Durch die Fütterung verlernen sie die eigenständige Nahrungssuche.
Die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen bittet um Verständnis und strikte Einhaltung des Verbots.
Wer den Tieren und der Natur helfen möchte, lässt sie ungestört in ihrem natürlichen Lebensraum gewähren.
Die örtliche Ordnungsbehörde
der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen.
