Umweltschaden nach Dieselaustritt bei Wiebelsheim

Die Kreisverwaltung hat Informationen und Hinweise für Personen bereitgestellt, die betroffene oder angrenzende Flächen nutzen oder bewirtschaften. Betroffene werden direkt kontaktiert.

Im Zuge der weiteren Aufarbeitung werden Boden- und Gewässeruntersuchungen durchgeführt. Über Erkenntnisse, die sich daraus ergeben, wird zeitnah informiert.

Am Simmerbach im Bereich Kisselbach wurden zusätzliche Ölsperren installiert, um sensible Bereiche wie Biberburgen und Dämme vor Schadstoffeinträgen zu schützen. Parallel dazu erfolgt ein begleitendes Monitoring mithilfe von Wildkameras in Zusammenarbeit mit dem Bibermanagement Rheinland-Pfalz. Nach aktuellem Stand zeigen sich die Biber weiterhin aktiv. Die Situation wird fortlaufend beobachtet; mögliche Maßnahmen werden bei Bedarf sorgfältig geprüft.

Zur Bewertung möglicher Auswirkungen auf das Ökosystem sind weitere Untersuchungen der Gewässer vorgesehen. Dabei werden unter anderem Fischbestände und wirbellose Organismen betrachtet.

Experten kontrollieren den Gewässerverlauf und lokalisieren mögliche Ansammlungen von Dieselkraftstoff. Die Kreisverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger, keine eigenen Maßnahmen wie das Abtragen von Erde im betroffenen Bereich vorzunehmen. Die Reinigung und weitere Schadstoffbeseitigung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Fachfirmen. „Vielen Dank an die vielen Menschen, die jetzt vor Ort aktiv helfen wollen“, sagt Landrat Volker Boch, „wir wissen dieses Engagement sehr zu schätzen. Aber es hilft am meisten, wenn wir die notwendigen Maßnahmen gezielt und systematisch auf den Weg bringen.“

Die Kreisverwaltung informiert fortlaufend über neue Erkenntnisse und notwendige Maßnahmen. Bei Auffälligkeiten und erkennbaren Schäden bittet die Kreisverwaltung um eine Nachricht mit der genauen Bezeichnung der Fläche an

umweltschaden@rheinhunsrueck.de.

Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit unter www.kreis-sim.de/dieselaustritt über den aktuellen Stand informieren. Dort sind die wichtigsten Informationen gebündelt abrufbar. Auch auf dem Instagram-Kanal der Kreisverwaltung  kv.rhk wird fortlaufend über die Entwicklung berichtet.

23. März 2026: 

Kreisverwaltung trifft Regelung zum Gewässerschutz

Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um das Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. März 2026 in Kraft.

Durch den Dieselaustritt infolge eines Schadens an einer Pipeline bei Wiebelsheim besteht eine Gefährdung durch die Nutzung des Wassers.

Um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt frühzeitig zu minimieren, wird die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben vorerst untersagt. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gewässerschutz und gilt bis auf Widerruf.

„Wir handeln vorsorglich, um Gewässer, Lebensräume und die öffentliche Gesundheit zu schützen“, so Landrat Volker Boch.

Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Dieselaustritt abrufbar.

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