Die umfangreichen Sofortmaßnahmen wurden unmittelbar nach Bekanntwerden des Schadens veranlasst sind überwiegend abgeschlossen. Ein Maßnahmenkatalog mit rund 40 Einzelmaßnahmen ist erstellt und wird regelmäßig angepasst, insbesondere bei Hinweisen der Bevölkerung sowie bei veränderten Wetterverhältnissen. Grundsätzlich beginnen die Maßnahmen am Schadensort und erstrecken sich bachabwärts. Einzelmaßnahmen können voneinander abhängig sein.
Im Bereich der Schadensstelle wurde Erdreich im erheblichen Umfang fachgerecht entfernt. Bis zur Mündung in den Simmerbach wird der Gewässerbereich durch Entfernung belasteten Bodenmaterials in einem aufwändigen Verfahren gereinigt. Im Abschnitt des Grabens nahe der Autobahn A61 werden Gehölz und Bewuchs beseitigt; der Graben wird gespült. Anschließend folgen weitere Reinigungsarbeiten unterhalb der Autobahn bis zum Simmerbach. Am Spielplatz in Kisselbach ist geplant, randlichen Bewuchs mit einem Bagger zu entfernen, um den Dieselgeruch zu beseitigen, der sich überwiegend zu einem nur noch schwachen bis nicht mehr wahrnehmbaren Wert reduziert hat.
Es werden weiterhin Wasserproben durchgeführt. Da die bisherigen Ergebnisse eine stabile Tendenz und keine auffälligen Werte zeigen, erfolgen Beprobungen nicht mehr täglich, sondern zwei Mal wöchentlich. Bei stärkeren Niederschlägen kann eine individuelle Abstimmung erfolgen.
Außerdem fanden Drohnenbefliegungen durch ein Ingenieurbüro zwischen Steinbach und Kisselbach statt, um betroffene Flächen für eine Schadensbewertung und gezielte Beprobung besser erfassen zu können.
Die Untere Naturschutzbehörde geht davon aus, dass Vögel verendete Fische aus dem Gewässer entfernt haben. Da die Fische infolge Beeinträchtigung der Kiemen-funktion erstickt sind, ist davon auszugehen, dass eine Aufnahme von Diesel gering war und erhebliche Auswirkungen auf Vogelarten unwahrscheinlich sind. Die Biber zeigen sich weiterhin aktiv. Ein fortlaufendes Monitoring ist derzeit nicht vorgesehen. Die Untere Naturschutzbehörde steht jedoch weiterhin im regelmäßigen Austausch mit dem Bibermanagement Rheinland-Pfalz. Bei Bedarf kann das Monitoring erneut verstärkt werden, um Verhalten und Aktivität der Tiere zu dokumentieren.
Die Kreisverwaltung informiert fortlaufend über neue Erkenntnisse und notwendige Maßnahmen. Bei Auffälligkeiten und erkennbaren Schäden bittet die Kreisverwaltung um eine Nachricht mit der genauen Bezeichnung der Fläche an
umweltschaden@rheinhunsrueck.de.
Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit unter www.kreis-sim.de/dieselaustritt über den aktuellen Stand informieren. Dort sind die wichtigsten Informationen gebündelt abrufbar. Auch auf dem Instagram-Kanal der Kreisverwaltung kv.rhk wird fortlaufend über die Entwicklung berichtet.
23. März 2026:
Kreisverwaltung trifft Regelung zum Gewässerschutz
Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um das Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. März 2026 in Kraft.
Durch den Dieselaustritt infolge eines Schadens an einer Pipeline bei Wiebelsheim besteht eine Gefährdung durch die Nutzung des Wassers.
Um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt frühzeitig zu minimieren, wird die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben vorerst untersagt. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gewässerschutz und gilt bis auf Widerruf.
„Wir handeln vorsorglich, um Gewässer, Lebensräume und die öffentliche Gesundheit zu schützen“, so Landrat Volker Boch.
Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Dieselaustritt abrufbar.
23. März 2026:
Kreistag beschließt finanzielle Vorsorge
Im Zusammenhang mit dem Dieselaustritt in Wiebelsheim, über den der Rhein-Hunsrück-Kreis fortlaufend auf seiner Internetseite informiert, hat der Kreistag in seiner Sitzung am 23. März die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit des Landkreises geschaffen.
Da für ein derartiges Schadensereignis im Haushaltsplan 2026 keine Mittel veranschlagt sind und derzeit noch keine belastbare Kostenschätzung vorliegt, wurde die Verwaltung ermächtigt, unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Hierfür wurde vorsorglich ein Finanzrahmen von bis zu 1 Mio. Euro beschlossen.
Der Landkreis ist damit in der Lage, insbesondere Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie zur Bewertung und Bewältigung möglicher Umweltfolgen kurzfristig zu finanzieren und, sofern erforderlich, zunächst in Vorleistung zu treten. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung der Verantwortlichkeiten und Kostentragung.
Nach dem derzeitigen Sachstand ist davon auszugehen, dass die Betreiberfirma für die im Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstehenden Kosten haftet. Der Landkreis steht hierzu weiterhin in engem Austausch mit der Betreiberfirma und klärt die nächsten Schritte zur Schadensbewältigung.
Landrat Volker Boch erklärt: „Unser vorrangiges Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung ohne Verzögerung umzusetzen. Mit den getroffenen Beschlüssen stellen wir sicher, dass der Landkreis jederzeit handlungsfähig ist. Zugleich gehen wir auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes davon aus, dass die Kosten durch den verantwortlichen Betreiber zu tragen sind. Der Austausch mit der Betreiberfirma verläuft bislang konstruktiv. Ich bin sehr froh, dass der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt ist.“
27.03.2026:
Rhein-Hunsrück-Kreis informiert Bürgermeister, Landwirte und Tierhalter nach Dieselaustritt in Wiebelsheim
Der Rhein-Hunsrück-Kreis hat im Gemeinschaftshaus Kisselbach Ortsbürgermeister, Landwirte und Tierhalter aus dem Bereich zwischen Wiebelsheim und Simmern über den aktuellen Stand nach dem Dieselaustritt an einer unterirdischen Pipeline in Wiebelsheim informiert.
Bereits in der Woche zuvor wurden Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen sowie Tierhalter schriftlich über wichtige Hinweise und empfohlene Maßnahmen informiert. Die erneute Veranstaltung bot nun zusätzlich die Möglichkeit, Fragen zu klären und Informationen direkt aus erster Hand zu erhalten.
Vor Ort standen Fachleute der Kreisverwaltung, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Rheinhessen-Nahe-Hunsrück sowie ein Sachverständiger der Wasser und Boden GmbH als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die bisherigen Untersuchungen der Gewässer zeigen aktuell deutlich sinkende Belastungen. Messungen vom 18. März, die aufgrund der mehrere Tage andauernden Probeauswertungen den aktuellsten Stand darstellen, ergaben zwischen Bergenhausen und dem Simmersee keine Auffälligkeiten. Allerdings können sich diese Werte durch Witterungseinflüsse wie Regen verändern. Aus Vorsorgegründen bleibt die bestehende Allgemeinverfügung weiterhin in Kraft. Sie untersagt die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben.
Parallel dazu werden weiterhin regelmäßig Boden- und Gewässeruntersuchungen durchgeführt. Die Lage wird fortlaufend bewertet und notwendige Maßnahmen werden sorgfältig abgestimmt. Dazu werden auch Informationen aus dem Gespräch mit den Betroffenen ausgewertet.
Unter anderem gehört auch die fachgerechte Entfernung von Totholz aus dem Bachbett durch beauftragte Spezialfirmen in enger Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde zu beabsichtigten Maßnahmen. Die Kreisverwaltung bittet ausdrücklich darum, keine eigenen Eingriffe wie Erdarbeiten oder das Entfernen von Totholz vorzunehmen. Die Schadensbeseitigung erfolgt ausschließlich durch Fachfirmen.
Im Rahmen der Veranstaltung wurde auch das emotionale Thema eines Bibervorkommens intensiv diskutiert. Die Kreisverwaltung weist nochmals darauf hin, dass der Biber eine streng geschützte Art ist und Eingriffe in Biberdämme und -burgen rechtlich für Behörden nur unter engen Voraussetzungen möglich sind. Beschädigungen oder Entfernungen von Biberburgen durch Dritte sind strafbar. Nach der derzeitigen intensiven und regelmäßigen Bewertung besteht kein Anlass für eine Reduzierung der Biberdämme und -burgen. Die Situation wird weiterhin beobachtet und im Austausch mit den zuständigen Fachbehörden regelmäßig neu bewertet.
Landrat Boch erklärt: „Ich danke allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit und den sachlichen Austausch in dieser herausfordernden Situation. Wir verstehen, dass insbesondere die Thematik der Biberburgen sehr emotional diskutiert wird. Allerdings bestehen klare rechtliche Rahmenbedingungen, an die wir uns als Verwaltung zu halten haben. Ganz wichtig ist es, dass wir belastbare Daten und Angaben zu bestehen Belastungen durch Dieseleintrag erhalten. Wir sind darauf angewiesen, dass uns Auffälligkeiten und betroffene Flächen exakt gemeldet werden – nur mit der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger kann die Aufarbeitung vollständig gelingen.“
Weitere Informationen zum Dieselaustritt, seinen Folgen und den laufenden Maßnahmen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter kreis-sim.de/Dieselaustritt gebündelt abrufbar. Auch über den Instagram-Kanal @kv.rhk informiert die Kreisverwaltung fortlaufend.
Bei Auffälligkeiten oder erkennbaren Schäden bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung unter Angabe der betroffenen Fläche an umweltschaden@rheinhunsrueck.de.
30.04.2026:
Werte weiterhin unbedenklich, Einzelmaßnahmen im Fokus
Der Dieselaustritt vom 11. März 2026 an einer unterirdischen Pipeline im Bereich Wiebelsheim liegt nun mehr als einen Monat zurück. Die Kreisverwaltung und unabhängige Sachverständige prüfen und bewerten die Umweltfolgen weiterhin sorgfältig.
Die regelmäßigen Wasserproben am Simmerbach zeigen weiterhin unauffällige Werte; das Grundwasser ist unbedenklich, eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung besteht nach wie vor nicht.
Zusätzlich werden Proben auf landwirtschaftlich genutzten Nutzflächen entnommen. Ergänzende Bodenuntersuchungen erfolgen, sobald das Wasser von diesen Flächen abgeflossen ist und die Flächen trocken sind.
Aufgrund der nachhaltig unbedenklichen Ergebnisse können bereits erste Maßnahmen, wie das tägliche Abfahren und Kontrollieren der Ölsperren, reduziert werden.
Der Fokus liegt nun auf der Umsetzung der 40, im Maßnahmenkatalog erarbeiteten, Einzelmaßnahmen. Die Kreisverwaltung hat eine Priorisierung vorgenommen und mit der Bearbeitung begonnen. Die Prioritätenliste wird laufend an Hinweise aus der Bevölkerung sowie veränderte Wetterverhältnisse angepasst.
Grundsätzlich beginnen die Maßnahmen am Schadensort und erstrecken sich bachabwärts. Zu den ersten Maßnahmen zählen das Spülen des Grabens an der A61 sowie an einem Wirtschaftsweg nahe der Schadensstelle und die Sanierung im Dorfbereich Kisselbach, darunter die Entfernung von Totholz und überhängenden Gräsern.
Die Verwaltung steht in engem Dialog mit den betroffenen Anliegern und dem Betreiber der Pipeline. Der Austausch mit den Ortsgemeinden bleibt intensiv und wird auch während der Umsetzung der Einzelmaßnahmen fortgeführt.
Die Kreisverwaltung informiert fortlaufend über neue Erkenntnisse und notwendige Maßnahmen. Bei Auffälligkeiten und erkennbaren Schäden bittet die Kreisverwaltung um eine Nachricht mit der genauen Bezeichnung der Fläche an
umweltschaden@rheinhunsrueck.de.
Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit auf der Homepage der Kreisverwaltung unter dem Stichwort „Dieselaustritt“ über den aktuellen Stand informieren. Auch auf dem Instagram-Kanal der Kreisverwaltung @kv.rhk wird fortlaufend über die Entwicklung berichtet.
