Gewerbesteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer (auch Real- oder Objektsteuer genannt) und knüpft allein an das Besteuerungsobjekt an, ohne dabei die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners (z. B. seine Leistungsfähigkeit) zu berücksichtigen. Steuergegenstand der Gewerbesteuer ist der Gewerbebetrieb und seine objektive Ertragskraft. Schuldner der Gewerbesteuer ist der Unternehmer. Als Unternehmer gilt der, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.
Gewerbesteuerpflichtig sind Gewinne aus der Ausübung einer gewerblichen Betätigung von Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder von Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuererklärungen sind beim Finanzamt einzureichen. Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des nach den Vorschriften des Einkommensteuer- oder des Körperschaftsteuergesetzes ermittelnden Gewinns, vermehrt und vermindert um bestimmte Beträge, die insbesondere dem Objektsteuercharakter der Gewerbesteuer Rechnung tragen und z.B. eine Doppelbelastung mit Gewerbe- und Grundsteuer vermeiden sollen, den Gewerbesteuermessbetrag (Steuermesszahl ab 2008 stets 3,5 Prozent) fest, der durch Bescheid dem Steuerpflichtigen bekannt gegeben wird. Dieser Gewerbesteuermessbescheid ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Städte und Gemeinden.
Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten Gemeinde zu bestimmen ist.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenUnternehmen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen können ab sofort ihre Gewerbesteuerbescheide digital empfangen. Bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung über „Mein ELSTER“ kann die elektronische Zustellung ausgewählt werden. Der Bescheid wird anschließend im „Mein Unternehmenskonto“ bereitgestellt.
Die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Steuerberater und Kommunen durch die Möglichkeit der maschinellen Weiterverarbeitung.
Die digitale Zustellung ist ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich.
Für die Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer bitten wir Sie das Formular ausgefüllt an steuern@sim-rhb.de zu senden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Was sollte ich noch wissen?