Gewerbesteuer bezahlen
Leistungsbeschreibung
Sie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum – also im abgelaufenen Kalenderjahr – war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust – Einnahmen abzüglich Ausgaben – weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenUnternehmen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen können ab sofort ihre Gewerbesteuerbescheide digital empfangen. Bei der Abgabe der Gewerbesteuererklärung über „Mein ELSTER“ kann die elektronische Zustellung ausgewählt werden. Der Bescheid wird anschließend im „Mein Unternehmenskonto“ bereitgestellt.
Die Einführung des digitalen Gewerbesteuerbescheids ist Teil der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und reduziert den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, Steuerberater und Kommunen durch die Möglichkeit der maschinellen Weiterverarbeitung.
Die digitale Zustellung ist ab dem Erhebungszeitraum 2022 möglich.
Für die Einwilligung gegenüber der Kommune in die elektronische Bekanntgabe der Gewerbesteuer bitten wir Sie das Formular ausgefüllt an steuern@sim-rhb.de zu senden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: NeinOnline-Dienste vorhanden: Ja
Die Gewerbesteuererklärung muss elektronisch übermittelt werden.
Die dafür benötigte Steuersoftware gibt es bei vielen kommerziellen Anbietern. Die Gewerbesteuererklärung kann aber auch kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.