Personalausweis ändern lassen
Leistungsbeschreibung
Ihre Angabe:
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein.
Daten, die sich beispielsweise ändern können:
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Nachname aufgrund von Heirat mit Namenswechsel
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Anschrift aufgrund eines Umzugs in eine andere Hauptwohnung
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Anpassung des oder der Vornamen aufgrund einer Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz
Änderungen der Daten auf dem Personalausweis, mit Ausnahme der Angaben zur Anschrift oder zur Körpergröße, führen dazu, dass der alte Personalausweis ungültig wird. Sofern Sie kein Passdokument mit den aktuellen Daten besitzen, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen.
Sie beantragen Ihren neuen Personalausweis bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz. Das ist in der Regel das Bürgeramt, Einwohnermeldeamt, Rathaus oder Bürgerdienste. Der Antrag ist auch bei einem Bürgeramt in jeder anderen Gemeinde oder Stadt möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie mit der von Ihnen gewählten Behörde vorab, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Es fällt zusätzlich ein sogenannter Unzuständigkeitszuschlag an.
Bei Änderung der Anschrift benötigen Sie keinen neuen Personalausweis, es ist lediglich die neue Anschrift im Chip des Ausweises zu speichern und das Datenfeld auf der Personalausweis-Rückseite mit der neuen Anschrift zu überkleben. Das erledigen Sie auf dem Bürgeramt derjenigen Stadt oder Kommune, wo Sie Ihre neue Hauptwohnung haben. In einigen Gemeinden können Sie die Ummeldung digital beantragen (elektronische Wohnsitzanmeldung), wodurch Sie den Aufkleber mit der neuen Anschrift nach Hause geschickt bekommen und der Gang auf das Bürgeramt entfallen kann.
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Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-RheinböllenDie gewünschte Dienstleistung können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen beantragen.
Voraussetzungen
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen und alle im Reisepass enthaltenen Daten sind aktuell, ist die Beantragung eines Personalausweises freiwillig.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes gilt Folgendes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare