Vorläufigen Personalausweis beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

    Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

    Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.

  • Voraussetzungen

    Sie können einen vorläufigen Personalausweis unter folgenden Bedingungen beantragen:

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
    • Sie sind in Deutschland gemeldet
    • Sie besitzen keinen gültigen Personalausweis
    • Sie benötigen dringend ein gültiges Ausweisdokument.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
    • altes Ausweisdokument, unabhängig davon, ob dieses gültig oder bereits abgelaufen ist:
      • alter Personalausweis oder Reisepass
      • alter Kinderreisepass
    • wenn kein alter Personalausweis oder Reisepass vorhanden:
      • Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren:
      • sorgeberechtigte Elternteile:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) von jedem Elternteil
        • bei nur einem anwesenden sorgeberechtigten Elternteil: Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils sowie eine Ausweiskopie
      • bei nur einem sorgeberechtigten Elternteil:
        • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
        • Sorgerechtsnachweis
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 3 Monate

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt folgende Hinweise:

    • Der vorläufige Personalausweis ist eine Ausnahme, nur maximal 3 Monate gültig und soll auf Dauer und durch aufeinanderfolgende, wiederholte Beantragung einen regulären Personalausweis nicht ersetzen. Personalausweise müssen hohe Sicherheitsstandards haben, darunter ein Speicher- und Verarbeitungsmedium für das Foto und die Fingerabdrücke. Der vorläufige Personalausweis verfügt darüber nicht.
    • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen, sind aber dazu nicht verpflichtet.
    • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht an den deutschen Auslandsvertretungen beantragen.
    • Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder verlieren Sie ihn, müssen Sie dies bei der Polizei oder einer Personalausweisbehörde, wie der Rathausbehörde oder dem Bürgeramt, melden.
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.

Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.

Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Die gewünschte Dienstleistung können Sie unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Verbandsgemeinde im Bürgerbüro Simmern oder in der Außenstelle Rheinböllen beantragen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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  • Farben umkehren

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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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