Mehrsprachigen Registerausdruck beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.

    Sie können für sich selbst oder Ihre näheren Verwandten, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel sowie für Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihren Ehe- oder Lebenspartner einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen.

    Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie in verschiedenen Sprachen Auszüge aus den folgenden Registern beantragen:

    • Geburtenregister
    • Eheregister
    • Sterberegister

    Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, Adoption, Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.

    Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

    Weitere Informationen können Sie auch der Seite Geburtsurkunde beantragen entnehmen.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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