Gefährlichen Hund von Maulkorb befreien

  • Leistungsbeschreibung

    Die Maulkorbpflicht gilt grundsätzlich für alle als gefährlich eingestuften Hunde.

    In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren als gefährlich eingestuften Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

    Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel „Halti“) erfolgen.

  • Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu.
    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Die zuständige Behörde prüft den Gesundheitszustand Ihres Hundes. Hierzu sind gegebenenfalls weitere fachliche Begutachtungen erforderlich.
    • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.
  • Zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

  • Voraussetzungen

    • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
    • Sie müssen die Erlaubnis zur Haltung des gefährlichen Hundes sowie die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Ihr Hund darf sich noch nie als bissig erwiesen haben. Ausnahmen sind möglich
    • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

    Weitere mögliche Voraussetzungen:

    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
    • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes
    • Stellungnahme mit Empfehlung einer Tierärztin oder eines Tierarztes
    • Nachweis über Begleithundeprüfung oder erweiterten Sachkundenachweis
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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