Fusion

Verlauf der Fusion - Entstehung der neuen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Gesetzliche Grundlagen

Das Land Reinland-Pfalz hat sich durch das Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 zum Ziel gesetzt, Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft der Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger durch Gebietsänderungen zu verbessern.

Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (PDF)

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird davon ausgegangen, dass in der Regel Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben, die sie in die Lage versetzen, auch künftig die eigenen und die übertragenen (staatlichen) Aufgaben fachlich fundiert und wirtschaftlich wahrzunehmen.

Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahl

Nach dem Landesgesetz können Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahlen unbeachtlich sein. So sind Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahl von 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in der Regel bei Verbandsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, einer Fläche von mehr als 100 Quadratkilometern und mehr als 15 Ortsgemeinden unbeachtlich.

Außerdem können Unterschreitungen der Mindesteinwohnerzahlen aus besonderen Gründen unbeachtlich sein. Das Landesgesetz nennt als besondere Gründe beispielsweise landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die geografische Lage einer kommunalen Gebietskörperschaft unmittelbar an der Grenze zu einem Nachbarstaat oder einem Nachbarland, die Wirtschafts- und Finanzkraft, die Erfordernisse der Raumordnung sowie die Zahl der nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte.

Das Landesgesetz gibt vor, dass Zusammenschlüsse von verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden innerhalb desselben Landkreises und als Ganzes erfolgen sollen.

In Ausnahmefällen sind Zusammenschlüsse von verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden mit einhergehender Änderung einer Landkreisgrenze und die Aufteilung der Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde auf mehrere andere Verbandsgemeinden möglich.

Aufgrund der vorgenannten Kriterien bestand für die Verbandsgemeinde Rheinböllen Fusionsbedarf.

Der Freiwilligkeit gebietlicher Veränderungen wird dabei Vorrang eingeräumt. Das Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform bestimmt, dass eine Gebietsänderung, die aus Gründen des Gemeinwohls erforderlich ist und nicht freiwillig erfolgt, nach vorheriger Anhörung der beteiligten Gebietskörperschaften ohne deren Zustimmung durch Gesetz geregelt wird.

Als mögliche freiwillige Fusionspartner für die Verbandsgemeinde Rheinböllen kamen grundsätzlich die Verbandsgemeinde Simmern und die Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel, die ebenfalls Fusionsbedarf hat, in Betracht. Eine Fusion mit der ebenfalls fusionsbedürftigen Verbandsgemeinde Stromberg wurde mit Schreiben vom 15.05.2017 vom Ministerium des Innern und für Sport ausgeschlossen.

Kommunalpolitischer Verlauf der Fusion

Mit Beschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Simmern vom 08.06.2017 bekundete die Verbandsgemeinde Simmern ihre Fusionsbereitschaft. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinböllen hat sich mit Beschluss vom 31.08.2017 entschieden, mangels klarer Positionierung der Verbandsgemeinde Oberwesel, nur noch mit der Verbandsgemeinde Simmern zu verhandeln. Die geplante Bürgerbefragung zur Abstimmung der Bürgerschaft über drei mögliche Partner, die seitens der Verbandsgemeinde Rheinböllen im Rahmen der Bundestagswahl am 24.09.2017 geplant war, wurde daher nicht mehr durchgeführt.

Im anschließenden Gesprächstermin der Bürgermeister Imig und Boos am 08.09.2017 mit Staatssekretär Kern wurden die Eckdaten festgelegt.

Für die freiwillige Bildung einer neuen Verbandsgemeinde aus den bisherigen Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen waren Beschlüsse der jeweiligen Verbandsgemeinderäte und der Ortsgemeinderäte der Ortsgemeinden erforderlich. Die Zustimmung der Ortsgemeinden gilt als erteilt, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen zugestimmt hat und in diesen Ortsgemeinden jeweils mehr als die Hälfte der Einwohnerinnen und Einwohner der bisherigen Verbandsgemeinden wohnen. Die erforderliche Zustimmung ist problemlos erfolgt. In der Verbandsgemeinde Simmern waren (zum Stichtag 31.12.2017) 18.462 Einwohner mit Hauptwohnsitz gemeldet; in der Verbandsgemeinde Rheinböllen 10.337, sodass in der neuen Verbandsgemeinde rd. 28.800 Einwohner/innen leben. Die neue Verbandsgemeindeverwaltung hat nun insgesamt 42 Ortsgemeinden sowie 2 Städte zu betreuen.

Zwischen den kommunalpolitischen Vertretern der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen fanden seit 2017 Sondierungsgespräche statt, in denen die Parameter der Fusion besprochen werden. In drei ersten Gesprächen sowie Beratungen in den jeweiligen kommunalpolitischen Gremien wurde ein Positionspapier von den Bürgermeistern der Verbandsgemeinden Simmern und Rheinböllen am 04.09.2017 ausgefertigt, in dem maßgebliche, im Rahmen einer Fusion auszuhandelnden Punkte festgehalten sind.

Gemeinsame Lenkungsgruppe

Für die Zeit bis zum Tag der Gebietsänderung war eine gemeinsame Lenkungsgruppe gebildet. Sie erarbeitete zunächst Vorschläge für die Gremien der beiden bisherigen Verbandsgemeinden und begleitete den Fusionsprozess. Sie ist kein Ausschuss im Sinne der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) und trifft sich nicht öffentlich. Die Lenkungsgruppe besteht aus den Bürgermeistern, Beigeordneten und Fraktionsvorsitzenden der beiden Verbandsgemeinden, sowie beratend den jeweiligen Büroleitern und Fusionsbeauftragten.

Im ersten Schritt wurde der Fusionsvertrag als Entwurf vorbereitet, wie er dann anschließend zur Abstimmung in die Gremien kam. Im Weiteren wurden die Rahmenbedingungen für die neue Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen erarbeitet und Beschlussvorschläge zu Themen wie beispielsweise die Hauptsatzung, das Wappen usw. für den neuen Verbandsgemeinderat Simmern-Rheinböllen vorbereitet.

Am 14.12.2017 um 18.00 Uhr tagten der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Simmern/Hunsrück und der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rheinböllen parallel in ihren Rathäusern und fassten jeweils einstimmige Beschlüsse zum zuvor in der Lenkungsgruppe Fusion erarbeiteten Entwurf eines Fusionsvertrages und stimmten damit der freiwilligen Fusion der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück zu. Alle Fraktionen sind von dem hohen Potential einer positiven Entwicklung der neuen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen überzeugt. Dabei wird insbesondere in der hohen, bereits heute in beiden Verbandsgemeinden vorhandenen Wirtschaftskraft, eine gute Basis für die Zukunft gesehen, welche durch den Zusammenschluss zusätzlich gestärkt wird. Besonders betont wurde weiterhin der positive Verhandlungsverlauf auf Augenhöhe.

Neben den Verbandgemeinderäten haben sowohl in der Verbandsgemeinde Simmern als auch in der Verbandsgemeinde Rheinböllen alle Gemeinden und Städte ihr positives Votum abgegeben und dies fast in allen Gemeinderäten einstimmig, also ohne Gegenstimmen. Dies zeigte, dass die Bevölkerung in beiden Verbandsgemeinden den eingeschlagenen Weg mitträgt und gut findet. Diese hohe Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern war eine ideale Basis für eine erfolgreiche Fusion zum 01.01.2020.

Der Fusionsvertrag war Grundlage für das Landesgesetzes über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück.

Übersicht Beschlussfassungen (PDF)

Fusionsvertrag (PDF)

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück - Fusionsgesetz

Der Entwurf des Gesetzes wurde durch das Ministerium des Inneren und für Sport erarbeitet. Dieser sieht die Bildung der neuen Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen aus den bisherigen Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück vor.

Entwurf des Fusionsgesetzes mit Begründung; Stand März 2018 (pdf)

Zunächst wurde dieser Entwurf den Ortsgemeinden, den Verbandsgemeinden und dem Landkreis vorgelegt. Deren mögliche Stellungnahmen konnten bis zum 24. Mai 2018 übermittelt werden. Seitens der Städte, Ortsgemeinden und dem Landkreis gab es keine Einwendungen. Die Verbandsgemeinderäte baten jeweils um redaktionelle Änderungen bei den Erläuterungen, bezugnehmend auf den Verlauf der Fusionsgespräche in 2017, welche berücksichtigt wurden. Hinsichtlich des Gesetzestextes gab es ebenfalls keine Änderungswünsche. Das Gesetzgebungsverfahren wurde entsprechend durch das Land Rheinland-Pfalz weitergeführt.

Am 19.09.2018 wurde das Gesetz zur Fusion der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück vom Landtag des Landes Rheinland-Pfalz einstimmig beschlossen! Am 10.10.2018 wurde das Gesetz durch Ministerpräsidentin Malu Dreyer ausgefertigt.

Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Rheinböllen und Simmern/Hunsrück vom 10.10.2018 (pdf)

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