Bürger Wahlunterlagen in Wahlurne eingeworfen

Wahlen


Ihre Stimme zählt – Bleiben Sie informiert!


Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über vergangene Wahlergebnisse sowie alle wichtigen Details zu aktuellen und anstehenden Wahlen. Bleiben Sie informiert und nutzen Sie Ihr Stimmrecht!

  • Landtagswahl am 22. März 2026

    Am 22.03.2026 finden die Wahlen zum 19. Landtag von Rheinland-Pfalz statt.

    In den nächsten Tagen, bis spätestens zum 01.03.2026, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen zur Landtagswahl am 2zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

    Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

    1. schriftlich- durch das Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen,
    2. online, über die Website/Homepage www.sim-rhb.de/wahlen der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen,
    3. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code oder
    4. durch einfache Email an die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen: briefwahl@sim-rhb.de       

    Online-Briefwahlantrag

    Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich.

    Bei der Beantragung geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

    Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadt-/ Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

    Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. 

    Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

    Die obigen Informationen gelten natürlich ebenso für die Direktwahlen in Rheinböllen und Argenthal.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an das Team Wahlen.

  • Neuwahl Ortsbürgermeister/in der Ortsgemeinde Argenthal

    Am 22.03.2026 findet gemeinsam mit der Landtagswahl die Neuwahl zum/zur Ortsbürgermeister/in statt.

    Dazu wurden am 05.02.2026 vom Wahlausschuss zwei Wahlvorschläge für die Wahl zugelassen. Diese Wahlvorschläge finden Sie im Menü der Downloads.

    Alle Hinweise zur Beantragung von Briefwahl finden Sie bei der Landtagswahl.


    Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

  • Neuwahl Stadtbürgermeister/in der Stadt Rheinböllen

    Am 22.03.2026 findet gemeinsam mit der Landtagswahl die Neuwahl zum/zur Stadtbürgermeister/in statt.

    Dazu wurde am 03.02.2026 vom Wahlausschuss ein Wahlvorschlag für die Wahl zugelassen. Diesen Wahlvorschlag finden Sie im Menü der Downloads.

    Alle Hinweise zur Beantragung von Briefwahl finden Sie bei der Landtagswahl.


    Bei Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

  • Ergebnisse der Bundestagswahl vom 23.02.2025

    Wahlergebnisse in Rheinland-Pfalz:

    Link zur Seite des Landeswahlleiters

  • Ergebnisse der Kommunalwahl vom 09.06.2024

  • Wahl zum Beirat für Migration und Integration 10.11.2024

    Ausfall der Wahl zum Beirat für Migration und Integration

    Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen sind nicht mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Bis zum 23.09.2024 18:00 Uhr ist nur ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers eingegangen.

    Somit darf die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung nicht stattfinden.

    § 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung:

    Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirats für Migration und Integration, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration nach Absatz 1 Satz 1 entfällt für die Dauer von fünf Jahren. 

    Weitere Informationen zur Arbeit des Beirats finden Sie über nachfolgenden Link:

    Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund 

  • Ergebnisse der Landtagswahl 2021

    Wahlergebnisse für die VG Simmern-Rheinböllen:

    Link zur Seite des Landeswahlleiters

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  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

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