Wasserampel
Mit der Einführung einer Trinkwasser-Ampel möchten wir die Bürgerinnen und Bürger auf einen bewussten Umgang mit dem Lebensmittel Nr. 1, dem Trinkwasser, aufmerksam machen.
Wir informieren Sie hiermit über die aktuelle Trinkwassersituation. Je nach Ampelfarbe bitten wir Sie, die Vorgaben zu beachten.
Wasserampel der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen AöR
Die Wasserampel der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen AöR zeigt anhand der drei Ampelphasen (Grün, Gelb und Rot) den aktuellen Stand der Trinkwasserversorgung. Hintergrund ist die zunehmende Belastung durch Hitze- und Dürreperioden besonders in Verbindung mit einem steigenden Wasserverbrauch in den Sommermonaten.

Hier erfahren Sie die einzelnen Bedeutungen und aktuellen Empfehlungen der Wasserampel auf einen Blick:

Wasserampel zeigt die grüne Phase (Normalbetrieb):
- Der aktuelle Trinkwasserverbrauch im Versorgungsgebiet liegt im Durchschnitt, so dass dieser durch die Eigengewinnung und den Fremdbezug gedeckt werden kann.
- Trotzdem sollten Sie als Verbraucher sparsam mit Trinkwasser umgehen und überlegen, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind.

Wasserampel zeigt die gelbe Phase (angespannt):
- Der aktuelle Trinkwasserverbrauch im Versorgungsgebiet liegt deutlich über dem Durchschnittsverbrauch.
- Der Trinkwasserverbrauch ist zu reduzieren. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger
- unbedingt sparsam mit Trinkwasser umzugehen
- die Bewässerung von Gärten einzuschränken
- auf die Rasenbewässerung zu verzichten
- keine Pools oder Zisternen zu befüllen oder nachzuspeisen
- keine Fahrzeuge, Gebäude oder Terrassen mit Trinkwasser zu reinigen

Wasserampel zeigt die rote Phase (kritisch):
Die aktuelle Trinkwasserverbrauch erreicht Spitzenwerte.
Um den Ausruf eines Trinkwassernotstandes zu vermeiden und die weitere Sicherstellung der Trinkwasserversorgung sowie die Bereithaltung der Löschwasserreserven gewährleisten zu können, ist der Verbrauch deutlich zu reduzieren!
Zusätzlich zu den Vorgaben der gelben Phase wird darum gebeten,
- die Garten- und Rasenbewässerung zu unterlassen (Ausnahme von Neuanpflanzungen)
- keine größeren Mengen an Trinkwasser (auch nicht über Standrohre) zu entnehmen
- Wasser nur für lebensnotwendige Zwecke wie Trinken, Kochen und Hygiene zu nutzen
Trinkwassernotstand
Sollten die Trinkwasserverbrauchsmengen dauerhaft höher liegen, als die Eigenfördermengen, ist die Trinkwasserversorgung gefährdet.
In diesem Fall wird zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser die Entnahme und Verwendung von Trinkwasser für folgende Zwecke bis auf Widerruf verboten:
- Befüllung von privaten Pools und Planschbecken
- Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Pflanzbeeten (z. B. in Gärtnereien, Baumschulen etc.)
- Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
- Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
- Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der oben genannten Beschränkungen wird ein Zwangsgeld angedroht.
Trinkwasser ist unser kostbarstes Gut. Gehen wir verantwortungsvoll damit um – jeder Beitrag zählt, damit wir auf die Ausrufung des Wassernotstandes verzichten können.
