Verleihung der Ehrennadel

Auszeichnung für ehrenamtliches Engagement in der Verbandsgemeinde

Ehrennadel der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen

Ehrenamtliches Engagement ist eine zentrale Grundlage für die aktive Gestaltung des Gemeinwohls und eine wichtige Bedingung für ein tolerantes und friedliches Zusammenleben.

Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in den unterschiedlichsten Formen für die Allgemeinheit. Nahezu jeder Bereich unserer Gesellschaft ist von freiwilligen Leistungen geprägt. Unser reiches Vereinswesen lebt von den ehrenamtlich tätigen Funktionsträgern. Unsere Rettungsdienste und der gesamte soziale Bereich werden erst durch die vielen freiwilligen Helfer so effektiv. In Natur- und Umweltschutz, in der Kultur oder bei der Vertretung von Minderheiten, überall finden wir bürgerschaftliches Engagement. Unsere ganze Gesellschaft kann nur so funktionieren, wie sie es tut, weil es Menschen gibt, die über ihr eigenes Ich hinausblicken und Gemeinsinn beweisen.

Um diesen Menschen und Institutionen, die ihr bürgerschaftliches Engagement oftmals im Verborgenen ausüben, unseren Dank auszusprechen, verleiht die Verbandsgemeinde die Ehrennadel.

Bislang wurde die Ehrennadel an folgende Personen, Vereine, Vereinigungen und Institutionen verliehen:

  • Klaus Schiller, Dreieich-Buchschlag (11.01.2015)
  • Werner Klemm, Mutterschied (11.01.2015)
  • Karl Willi Alt, Simmern (10.01.2016)
  • Helmut Konrad, Simmern (10.01.2016)
  • Dr. Wolfgang Heinemann, Simmern (10.01.2016)
  • Theaterkontor Schinderhannesfestspiele e. V. (10.01.2016)
  • Aloys Schneider, Külz (10.01.2016)
  • Tafel e. V., Ausgabestelle Simmern (14.01.2018)
  • Bürgerbusteam der VG Simmern (13.01.2019)
  • Helferteam des Café friends, Simmern (13.01.2019)
  • Otto Riedel, Dichtelbach (22.05.2022)
  • Team Pro-Winzkino, Simmern (22.05.2022)
  • Stefan Bohnenberger, Klosterkumbd (07.05.2023)
  • Christel Dillenburg, Simmern (07.05.2023)

Jetzt Personen vorschlagen!

Sie kennen Personen oder Institutionen, die sich in besonderem Maße für die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen engagieren? Dann wenden Sie sich gerne an uns.

Für die Verleihung der Ehrennadel für das Jahr 2023 reichen Sie bitte bis 31.12.2023 Vorschläge bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen ein.

Voraussetzungen:

  • Das Engagement soll möglichst der gesamten Verbandsgemeinde dienen
  • Es soll überörtlichen Charakter haben
  • Außergewöhnlicher Einsatz

Beispiele:

  • Ehrenamtliche Funktionsträger*innen unseres Vereinswesens / Verein ge-samt
  • Freiwillige Helfer*innen/Engagierte
  • unserer Rettungsdienste und aller weiteren sozialen Bereiche
  • im Natur- und Umweltschutz
  • in der Kultur
  • bei der Vertretung von Minderheiten oder in der Flüchtlingshilfe
  • Etc.

Über nachfolgenden Button können Sie Ihren Vorschlag digital einreichen:

Vorschlag online einreichen

Nachfolgend steht für Sie zudem ein Formular zum download bereit. Die Verleihung findet i. d. R. beim Bürgerempfang der Verbandsgemeinde des Folgejahres statt.

Downloads

Titel Download
Formular Vorschlag Verleihung Ehrennadel Download (PDF | 0,14 MB)
Richtlinie Ehrungen vom 30.04.2020 Download (PDF | 0,05 MB)

Auszug aus der Richtlinie über die Ehrung von Personen, Vereinen, Vereinigungen und Institutionen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen vom 30.04.2020:

§ 3 Verleihung der Ehrennadel

(1) Die Ehrennadel wird an Personen verliehen, die sich in hohem Maße mit ehrenamtlichem Engagement um das Wohl der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen verdient gemacht haben. Vereine, Vereinigungen und Institutionen, die sich in besonderer Weise um das Gemeinwohl, insbesondere die Kultur, das soziale Leben, den Sport oder die Umwelt langjährig verdient gemacht haben, können ebenfalls mit der Ehrennadel ausgezeichnet werden.

(2) Die Verdienste, die Voraussetzung für die Verleihung der Ehrennadel sind, müssen von besonderer Bedeutung sein. Sie können beispielsweise in herausragendem ehrenamtlichem Engagement begründet sein oder in sozialen, kulturellen oder wirtschaftlich-technischen Bereichen liegen.

(3) Vorschlagsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen. Die Beschlussfassung über die Verleihung der Ehrennadel erfolgt durch Beschluss des Ältestenrates in nichtöffentlicher Sitzung.

(4) Um den besonderen Wert der Auszeichnung zu erhalten, soll die Ehrennadel höchstens 5mal jährlich verliehen werden.

Ansprechpartner

Name, Vorname Telefon Zimmer
Wust, Sandra +49 6761 837-230 Rathaus SIM, 214