Trinkwasserversorgung - Beschränkung des Benutzungsrechts

Wassertropfen

Die anhaltende Trockenheit hat zu stark erhöhten Trinkwasserverbräuchen in der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen geführt. Die sonst üblichen Niederschläge in der vegetationslosen Zeit zum nachhaltigen Befüllen der Grundwasserspeicher und Brunnen sind in den letzten Jahren ausgeblieben.

Zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser werden folgende Beschränkungen des Benutzungsrechts angeordnet:

Untersagt wird die Nutzung von Trinkwasser für

  • die Befüllung von Pools und Planschbecken
  • die Bewässerung von privaten Rasen-, Gartenflächen und Blumenbeeten mit Ausnahme von reinen Nutzgartenflächen (Gemüsebeete) und gewerblich genutzten Blumenbeeten
  • das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken
  • das Reinigen und Abspritzen von Terrassen und Hofflächen
  • die Bewässerung von öffentlichen Grünflächen, Blumenbeeten und Sportplätzen, ausgenommen sind Grabstätten auf Friedhöfen

Verstöße gegen die genannten Beschränkungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Auf die Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Trinkwasser“ unter den amtlichen Mitteilungen der Verbandsgemeinde im Mitteilungsblatt der Ausgabe am Freitag, 15.07.2022 wird verwiesen.

Hinweis:    Für die Bewässerung der öffentlichen Grünflächen und Blumenbeete der Stadt Simmern wird kein Trinkwasser genutzt.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Allgemeinverfügung Beschränkung Nutzungsrecht Trinkwasser vom 12.07.2022

Michael Boos, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen
Leif Lorscheider, Werkleiter der Verbandsgemeindewerke Simmern-Rheinböllen

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