Rentenanträge
Als Ihre Rentenantragsstelle bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen sind wir für die Mithilfe bei der Rentenbeantragung zuständig.
Wir halten für Sie ein Angebot an Informationsbroschüren und Formularen der Deutschen Rentenversicherung bereit.
Darüber hinaus stehen Ihnen die Informations- und Beratungsangebote auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung.
Das zentrale Internetportal lautet:
www.deutsche-rentenversicherung.de
www.ihre-vorsorge.de
Um Ihnen einen zuverlässigen und aktuellen Service vor Ort zu bieten, können Rentenanträge direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Simmern-Rheinböllen gestellt werden.
Die Anträge werden mit dem Programm der Deutschen Rentenversicherung aufgenommen und an den zuständigen Leistungsträger im elektronischen Datenaustausch weitergeleitet.
Dies erspart zum einen das handschriftliche Ausfüllen der Formulare und garantiert so die Lesbarkeit, zum anderen werden die Rentenanträge sofort nach der Antragsaufnahme an den zuständigen Rentenversicherungsträger im gesicherten Netz gesendet.
Somit können die Rentenanträge dort schneller bearbeitet werden.
Unsere wesentlichen Aufgaben sind:
• Aufnahme von Rentenanträgen
• Aufnahme der Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
• Aufnahme von Anträgen für Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten/Mütter-Väterrente
• Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (rentenrechtlich bedeutsame Zeiten)
• Beratung und Information bei Anfragen der Rentenversicherungsträger
• Beratung und Information zu den Angaben im Versicherungsverlauf
• Anforderung von aktuellen Rentenauskünften bei der Deutschen Rentenversicherung
• Amtliche Beglaubigungen und Bestätigungen in Versicherungsangelegenheiten
Es gibt eine Vielzahl von Rentenantragsarten, z.B. Regelaltersrente mit 65 bzw. 67 Jahren, Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 63 Jahren (mindestens 45 Beitragsjahre), Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre), Altersrente für schwerbehinderte Menschen, Rente wegen Erwerbsminderung, Hinterbliebenenrente (Witwen-/Witwer- und Waisenrente), Er¬ziehungs- oder Knappschaftsrente, Mütter/-Väter¬rente I (2014) und II (2019).
Versicherte erhalten die Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben. Die Regelaltersgrenze haben vor 1947 Geborene mit Vollendung des 65. Lebensjahres erreicht. Wer in der Zeit zwischen 1947 und 1964 geboren ist, für den wird die Regelaltersgrenze stufenweise auf 67 angehoben.
Bei rechtzeitigem Antrag beginnt die Regelaltersrente mit dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§ 99 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch -).
Damit eine fachgerechte Antragsaufnahme erfolgen kann, benötigen wir einige wichtige Informationen und Unterlagen von Ihnen.
Ihre Mithilfe erleichtert uns eine rasche Erledigung Ihrer Rentenangelegenheit. Welche Antragsunterlagen für Ihren speziellen Antrag erforderlich sind, erläutern wir Ihnen gerne nach einer vorherigen Terminvereinbarung.
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- PLZ / Ort
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1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.