Kinderreisepässe (werden ab 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt)
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden seit dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt oder verlängert. Für Kinder können nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden.
Vorhandene Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Bitte beachten Sie, dass sich das Gesicht insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. Sollte das Kind auf dem Passfoto nicht mehr eindeutig erkennbar sein, verliert das Dokument vorzeitig seine Gültigkeit. Prüfen Sie daher bitte vor jeder Reise, ob Ihr Kind – oder auch Sie selbst – auf dem Foto identifizierbar sind. Sollte dies nicht der Fall sein, beantragen Sie bitte frühzeitig ein neues Dokument.
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Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.