Reisepässe
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ggf. alter Reisepass oder Personalausweis oder Kinderausweis oder Kinderreisepass und ggf. Geburtsurkunde (bitte vorher mit der Behörde abstimmen)
- aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung durch eine örtlich nicht zuständige Passbehörde (z.B. Gemeinde einer Nebenwohnung) beantragen.
(60,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: EUR 92,00
(37,50 + 32,00) Für die Ausstellung eines 32-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: EUR 69,50
(60,00 + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben.
Gebühr: EUR 114,00
(37,50 + + 22,00 + 32,00 Euro) Für die Ausstellung eines 48-Seiten Expresspasses an Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gebühr: EUR 91,50
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
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Rathaus Simmern |
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08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
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08:30 - 12:00 Uhr |
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08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.