Ahnenforschung
Gemäß § 5 des Personenstandsgesetzes (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
Geburtenregister | 110 Jahre |
Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister | 80 Jahre |
Sterberegister | 30 Jahre |
Nach Ablauf dieser o.g. Fristen sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven anzubieten. Die Altregister des Standesamts Simmern-Rheinböllen wurden dem Landeshauptarchiv Koblenz übergeben.
Anfragen zu Ahnenforschungen bzw. zeitlich weiter zurückliegenden Urkunden richten Sie daher bitte direkt an das Landeshauptarchiv. Dort können beglaubigte Abschriften aus den Altregistern ausgestellt werden.
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Standesamt
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-199
- Telefax
- +49 6761 837-220
- standesamt@sim-rhb.de
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.
Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie ggf. unter Aktuelles/Neuigkeiten (Startseite) dieser Internetseite:
https://www.sim-rhb.de/news.